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Abschreibung mit KFW 40 QNG 

38,5 % Abschreibung auf 4 Jahre für Kapitalanleger und Investoren

Die Bundesregierung fördert den Wohnungsbau intensiv, um mehr bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum zu schaffen. Für Kapitalanleger ergeben sich dadurch interessante Möglichkeiten: Durch die clevere Kombination der 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG und der 5 % degressiven Abschreibung gemäß § 7 Abs. 5a EStG können in den ersten vier Jahren bis zu 38,5 % des Gebäudewerts steuerlich geltend gemacht werden. Ergänzend dazu stehen zinsgünstige KfW-Darlehen (Programm 297) zur Verfügung, die energieeffiziente Neubauten noch attraktiver machen.

Profitieren Sie von diesen Förderungen und investieren Sie nachhaltig sowie steuerlich optimal in die Zukunft.

Kombination aus § 7 Abs. 5a EStG + § 7b EStG

Abschreibung von ca. 38,5 % auf den Gebäudewert innerhalb der ersten 4 Jahre 
Zusätzlich können Sie zinsgünstige Darlehen über das KfW Programm nutzen 

Beispielrechnung bei einem Anschaffungswert von 500.000 € 

Die Sonder-AfA von 5% kann über 4 Jahre hinweg auf den Gebäudewert geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Nach 4 Jahren können bereits 192.474€ abgeschrieben werden - 38,5 % !

Alle Angaben ohne Gewähr - Diese Informationen stellen keine Rechts-oder Steuerberatung dar. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater für eine verbindliche Beratung.

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