
Abschreibung mit KFW 40 QNG
38,5 % Abschreibung auf 4 Jahre für Kapitalanleger und Investoren
Die Bundesregierung fördert den Wohnungsbau intensiv, um mehr bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum zu schaffen. Für Kapitalanleger ergeben sich dadurch interessante Möglichkeiten: Durch die clevere Kombination der 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG und der 5 % degressiven Abschreibung gemäß § 7 Abs. 5a EStG können in den ersten vier Jahren bis zu 38,5 % des Gebäudewerts steuerlich geltend gemacht werden. Ergänzend dazu stehen zinsgünstige KfW-Darlehen (Programm 297) zur Verfügung, die energieeffiziente Neubauten noch attraktiver machen.
Profitieren Sie von diesen Förderungen und investieren Sie nachhaltig sowie steuerlich optimal in die Zukunft.
Beispielrechnung bei einem Anschaffungswert von 500.000 €
Die Sonder-AfA von 5% kann über 4 Jahre hinweg auf den Gebäudewert geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach 4 Jahren können bereits 192.474€ abgeschrieben werden - 38,5 % !
Alle Angaben ohne Gewähr - Diese Informationen stellen keine Rechts-oder Steuerberatung dar. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater für eine verbindliche Beratung.
